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Engel & Völkers Berlin-Brandenburg MMC
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W-02T3JN – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Stephan Ernst
Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH
Zimmer
2.5Schlafzimmer
1Badezimmer
1Wohnfläche
65 m²Zustand
GutBaujahr
1929Energieausweis vorhanden
JaEndenergiebedarf
172 kWh/m²aHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
Gasheizung, EtagenheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDirekt am bekannten Heinrich-Laehr-Park gelegen bietet Ihnen diese Immobilie eine exzellente Infrastruktur in grüner und ruhiger Lage. Der Ortskern von Zehlendorf-Mitte mit seinen zahlreichen Geschäften und dem S-Bahnhof (S1) ist nur einen kurzen Spaziergang entfernt. Mit dem Auto erreichen Sie in wenigen Minuten den lebendigen Ortsteil Steglitz mit seinen vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten - ebenso die Naherholungsgebiete der Berliner Seen und Wälder sowie die Autobahn in Richtung Flughafen BER. Im angrenzenden Dahlem haben die Wissenschaftsstandorte der Freien Universität und weitere weltweit renommierte Institute ihren Sitz. Die Anbindung zur City-West, nach Mitte oder nach Potsdam ist ebenfalls hervorragend. Der wunderbar weitläufige Heinrich-Laehr-Park lädt zum Joggen oder Spazieren ein. Bekannte Sportclubs für Golf, Tennis, Reiten, Rudern, Segeln usw. befinden sich ebenfalls in der Nähe. Zusammengefasst ist dies ein idealer Standort, um die Vorzüge der City mit einem idyllischen Leben im Grünen zu verbinden.
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Hohenzollerndamm 114, 14199, Berlin
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.