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Engel & Völkers Esslingen
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W-02RXSG – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Thilo Preller
EV Esslingen GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
9Schlafzimmer
3Badezimmer
3Wohnfläche
263 m²Grundstücksfläche
535 m²Zustand
GutGaragen
2Baujahr
1980Energieausweis vorhanden
JaEnergieträger
Elektrische Heizung, FußbodenheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
93 kWh/m²aDie Gemeinde Hochdorf liegt im Vorland zur Schwäbischen Alb ca. 20 km östlich von Stuttgart zwischen Plochingen und Kirchheim/Teck in leicht hügeligem Gelände. Mit rund 4.800 Einwohnern bietet diese Gemeinde einen Wohlfühlort für Familien und Paar, welche diese ruhige Atmosphäre zu schätzen wissen. Aus Hochdorf lassen sich zahlreiche Sport- und Freizeitaktivitäten, wie z.B. Wandern, Radfahren, Reiten etc. unternehmen. Das Vereinsleben und Engagement werden hier großgeschrieben! Auch die sehr guten Gastronomien dürfen nicht fehlen. Dinge des täglichen Bedarfs, wozu auch Apotheken und Ärzte zählen, sind in Hochdorf vorzufinden. Kindergärten und Schulen dürfen natürlich nicht fehlen. Das Landschaftsbild der Gemeinde ist geprägt von Grünland und Wald und bietet viele Erholungsräume. Trotz der idyllischen und ruhigen Lage hat Hochdorf eine sehr gute Verkehrsanbindung. Zum Stuttgarter Flughafen sind es ca. 15 Minuten mit dem Auto. Über Plochingen können hervorragende Anschlüsse an den lokalen Internationalen Bahnverkehr erreicht werden und in Kirchheim befindet sich ein großer Bus-Bahnhof, sowie ein S-Bahnanschluss (S1).
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.