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Engel & Völkers Bamberg
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W-02QCPI – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Niclas Erichreineke
Jakob Immobilien
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
16Schlafzimmer
14Gesamtfläche
331 m²Grundstücksfläche
214 m²Zustand
Sehr gutEnergieausweis vorhanden
JaEnergieträger
GasheizungDie Stadt Baunach mit Ihrer historischen Altstadt hat etwa 3900 Einwohner und liegt im oberfränkischen Landkreis Bamberg. Sie bezeichnet sich selbst gerne als „Fränkische Drei-Flüsse-Stadt“, da sie an der Baunach, der Lauter und dem Main mit seinen Auen gelegen ist. Der Stadtkern und die öffentliche Verkehrsanbindungen sind gut zu Fuß zu erreichen. Die Weltkulturerbe-Stadt Bamberg liegt etwa 14 Kilometer entfernt. Man erreicht sie über die A73 in ca. 15 Minuten. In zentraler Lage befindet sich die Verbandsschule Baunach, die Grund- und Mittelschule vereint. Das Gemeindegebiet Baunach liegt am Rande des Naturparks Haßberge mit seinen wunderschönen Landschaften. Eine große Auswahl an Gastronomie sowie ein breites Angebot an Freizeitmöglichkeiten, wie z.B. mehrere Baggerseen und eine Vielzahl an Rad- und Wanderwegen, schaffen einen hohen Naherholungswert.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Jakob Immobilien erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.