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Engel & Völkers Bad Kreuznach
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W-02TQF7 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Astrid Niebergall
Ralf Schneider Immobilien
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
8Badezimmer
2Wohnfläche
140 m²Gesamtfläche
204 m²Grundstücksfläche
1.780 m²Zustand
Sehr gutGaragen
1Stellplätze
2Baujahr
1950Energieausweis vorhanden
JaEnergieträger
OfenheizungLauschied ist ein kleines Dorf mit fast 600 Einwohnern in Rheinland-Pfalz, gehört zur VG-Bad Sobernheim und liegt im Landkreis Bad Kreuznach. Die Umgebung von Lauschied ist von malerischer Natur geprägt. Sanfte Hügel, Wälder, Felder und Weinberge umranden das Dorf. Es ist ein ruhiger Ort, der sich ideal für Paare, die dem hektischen Stadtleben entfliehen wollen, oder für Familien, die ihre Kinder in einer ländlichen Idylle unbeschwert aufwachsen sehen möchten, eignet. Für diese gibt es im Dorf zunächst einen Kindergarten und später können die Schulen in Meisenheim oder Bad Sobernheim besucht werden. Lauschied liegt im Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund. Der nächste Bahnhof ist Staudernheim an der Bahnstrecke Saarbrücken–Mainz, neun Kilometer nordöstlich von Lauschied. Die Buslinie 262 bietet wochentags direkte Verbindungen zum Bahnhof Bad Sobernheim an derselben Strecke. https://www.vg-nahe-glan.de/gemeinden--staedte/lauschied/
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.