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Engel & Völkers Kiel
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W-02TDVI – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Jens-Peter Conrads
EuV Wohnen GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
3Badezimmer
1Wohnfläche
89 m²Zustand
TopStellplätze
1Baujahr
2024Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
9.5 kWh/m²aHeizungsart
FußbodenheizungEnergieträger
WärmepumpeArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisWendtorf liegt östlich der Kieler Außenförde und mitten in der wunderschönen Probstei. Den Hafen "Marina Wendtorf" erreichen Sie bereits nach einem 10-minütigen Spaziergang. Die Seebrücke in Stein mit dem Strand liegt nur ca. 1,4 km entfernt. Hier finden sich zahlreiche Möglichkeiten für Wassersportler und Sonnenanbeter. Das Vogelschutzrevier sowie die Naturschutzgebiete Bottsand und Barsbeker See sind erholsame Ausflugsziele direkt in Ihrer Nähe. Ein Bäcker und ein Frischemarkt liegen nur 300 m entfernt. Weiterhin finden Sie in der Umgebung Restaurants, einen Sportverein sowie Spielplätze. Die nächstgrößeren Orte Laboe und Schönberg erreichen Sie in ca. 10 Minuten mit dem Auto. Hier finden Sie weitere Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Schulen und Kindergärten. Die Landeshauptstadt Kiel liegt ca. 20 km entfernt.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.