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Engel & Völkers Überlingen
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W-02SC4S – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Sven Küpper
GBS Immobilien Bodensee GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
5.5Schlafzimmer
3Badezimmer
2Wohnfläche
184 m²Gesamtfläche
184 m²Zustand
Sehr gutStellplätze
3Baujahr
2014Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
63.7 kWh/m²aHeizungsart
FußbodenheizungEnergieträger
Fußbodenheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisNur ca. 20 Autominuten vom Bodensee entfernt befindet sich der zu Heiligenberg gehörende Ortsteil Steigen in geschichtsträchtiger Landschaft. Heiligenberg liegt im oberen Linzgau, etwa vier Kilometer nördlich von Salem und befindet sich direkt an einer eiszeitlichen Moränenkante, welche den um bis zu 400 Meter höhergelegenen oberen zum unteren Linzgau abgrenzt. Aufgrund seiner Lage bietet Heiligenberg seinen Bewohnern als auch Besuchern einen außergewöhnlichen Panoramablick auf den Bodensee und die Alpen und gilt daher auch als „Aussichtsterrasse des Bodensees“. Heiligenberg liegt an der Westroute der Oberschwäbischen Barockstraße. Die A98 Singen-Stuttgart ist mit dem Auto schnell zu erreichen Der Flughafen Friedrichshafen liegt ca. 45, der Flughafen Stuttgart ca. 90 und der Flughafen Zürich ca. 60 Autominuten entfernt.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Maklervertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande. Die Höhe der Provision richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklerprovision. Hiernach wird die Provision regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3,0 % zzgl. derzeit 19 % Umsatzsteuer, also insgesamt 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttoprovision unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.