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Engel & Völkers Balingen
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W-02V7WZ – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Frank Atzrodt
Krauth Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
3Schlafzimmer
2Badezimmer
1Wohnfläche
66 m²Zustand
Sehr gutGaragen
1Baujahr
1997Energieausweis vorhanden
JaEnergieträger
ZentralheizungVerbrauch von Endenergie
85.9 kWh/m²aZwischen Stuttgart und Bodensee, zwischen Schwarzwald und Schwäbischer Alb erstreckt sich die Kreisstadt Rottweil. Als die älteste Stadt Baden-Württembergs bietet Rottweil ein sehr breites Kultur- und Freizeitangebot und zählt ca. 25 000 Einwohner. Die Stadt ist nicht nur für Touristen, sondern auch für Familien und junge Menschen sehr attraktiv. Das weitgehende Schulangebot von Grundschule und Gymnasium bis hin zur Berufsschule, Volkshochschule und Musikschule macht Rottweil besonders für Familien mit Kindern attraktiv. Die Autobahnnähe A81 Singen-Stuttgart, sowie die Bundes-straße B14, die nach Tuttlingen führt und die Bundesstraße B27 in Richtungen Villingen-Schwenningen und Balingen sorgen für die höchste Flexibilität der Bewohner. Gute Bus- und Zugverbindungen innerhalb der Stadt und zu naheliegenden Städten und Dörfern bieten sich an. Außerdem ist von zahlreichen Ärztehäusern, Apotheken sowie vielen Einkaufsmöglichkeiten in Rottweil zu profitieren. In der Kreis-stadt Rottweil sind alle notwendigen Behörden in der unmittelbaren Nähe zu erreichen. Zum städtischen Kontrast gibt es zusätzlich sehr viele Möglichkeiten sich mit der Natur zu vereinen - Spazier-, Rad- und Wanderwege ermöglichen eine erlebnisreiche Freizeitgestaltung.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.