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Engel & Völkers Saarbrücken
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W-02T7HN – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Marcus Herz
Saarland Immobilienvermittlung GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
8Schlafzimmer
5Badezimmer
3Wohnfläche
226 m²Grundstücksfläche
574 m²Zustand
Sehr gutGaragen
1Stellplätze
2Baujahr
1958Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
248.7 kWh/m²aEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDiese Immobilie liegt in Höhenlage im Saarbrücker Stadtteil Bellevue. Das ruhige Wohngebiet gehört zu den gehobenen Wohnlagen in Saarbrücken. Alle Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Ärzte, Krankenhäuser, Kindergärten und Schulen sind in unmittelbarer Nähe. Das Zentrum der Saarbrücker Innenstadt erreichen Sie fußläufig binnen weniger Minuten. Der deutsch-französische Garten sowie andere Naherholungsgebiete und zahlreiche Möglichkeiten, sportlich aktiv zu sein, liegen nur wenige Minuten entfernt. Autobahnanbindungen in Richtung Frankreich, Mannheim, Trier und Luxemburg sind schnell erreicht. Trotzdem ist die Lage ausgesprochen ruhig und verkehrsarm.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Saarstraße 1, 66111, Saarbrücken
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.