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Engel & Völkers Garmisch-Partenkirchen
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W-02UXZF – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Uwe Meyer
Schatto Immobilien
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
13Schlafzimmer
6Badezimmer
4Terrassenfläche
80 m²Wohnfläche
440 m²Grundstücksfläche
2.300 m²Zustand
TopGaragen
2Parkplätze
4Baujahr
2013Energieausweis vorhanden
In BearbeitungEnergieträger
Erdwärme, Zentralheizung, FußbodenheizungDie exklusive Luxus-Villa befindet sich in der malerischen Gemeinde Icking im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bayern. Icking besticht durch seine idyllische Lage am Isar-Hochufer und bietet eine erstklassige Wohnqualität inmitten einer natürlichen Umgebung. Die Gemeinde Icking ist bekannt für ihre Ruhe und Schönheit, umgeben von üppigen Wäldern und sanften Hügeln. Dennoch ist sie gut an die nahe gelegenen Städte und die Münchner Innenstadt angebunden. Icking bietet eine ausgezeichnete Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und einem gut ausgebauten öffentlichen Verkehrsnetz. Diese Kombination aus natürlicher Schönheit und städtischer Anbindung macht Icking zu einem begehrten Wohnort. Ein direkter Waldweg ermöglicht es, innerhalb von 15 Minuten mit dem Fahrrad das Erholungsgebiet Percha am Starnberger See zu erreichen. Ebenso ist die malerische Isar in 15 Minuten mit dem Fahrrad erreichbar.
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Am Kurpark 9, 82467, Garmisch-Partenkirchen
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach beträgt die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils 3,57 % auf den Kaufpreis inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.