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Engel & Völkers Kaiserslautern
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W-02LG6A – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Jörg Roth
Lasse Buch
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
6Schlafzimmer
3Badezimmer
3Wohnfläche
219 m²Grundstücksfläche
383 m²Zustand
GutGaragen
1Baujahr
1961Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
181.2 kWh/m²aHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
Zentralheizung, ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDie Sickingenstadt Landstuhl ist der Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Landstuhl und die bevölkerungsreichste Stadt im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz. Landstuhl ist ein staatlich anerkannter Erholungsort und gemäß Landesplanung als Mittelzentrum ausgewiesen. Familien haben Zugriff auf Kindergärten, Grundschulen und weiterführende Schulen, die Technische Universität finden Sie dann in Kaiserslautern. In der Umgebung gibt es ebenfalls ein reiches Angebot an diversen Freizeitaktivitäten. Die Autobahnen A6 und A62 nach Kaiserslautern, Mannheim und Saarbrücken sind schnell erreicht.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Rundum-Service
Eisenbahnstraße 51, 67655, Kaiserslautern
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3,57 % auf den Kaufpreis inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Lasse Buch und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Wir haben mit dem Verkäufer einen Maklervertrag in gleicher Höhe abgeschlossen. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.