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Engel & Völkers Kronach
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W-02V9Z1 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Nina Scherbel
EV Oberfranken Immobilien oHG
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
6Schlafzimmer
4Badezimmer
1Wohnfläche
168 m²Grundstücksfläche
238 m²Zustand
GutGaragen
1Baujahr
1968Energieausweis vorhanden
JaArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisEntlang der Bier- und Burgenstraße in der Nähe der B85 zwischen Kulmbach und Kronach liegt das kleine Kirchdorf Thonberg. Dies ist einer von 29 Orten und Weilern, die zur Gemeinde Weißenbrunn im Landkreis Kronach gehören. Die Gemeinde zählt mit den dazugehörigen Ortsteilen ca. 3.000 Einwohner. Die umliegende Landschaft ist ideal zum Wandern und Rad fahren geeignet. Während der Sommermonate lädt das Freibad (Weißenbrunn) in herrlicher Lage zum Baden für Groß und Klein, Alt und Jung ein. Die Hochschulstadt Kronach, ausgestattet mit allen Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, ist ca. zwei Kilometer entfernt. Die dörfliche, grüne Lage und die Mischung aus alteingesessenen und jungen Familien, der Kindergarten und die Grundschule machen diesen Ort so lebenswert. Apotheke, Ärzte, Banken, Friseure, Bäcker, Metzger, Getränkemarkt und ein kleiner Dorfladen sowie Gaststätten sind fußläufig oder mit dem Rad zu erreichen. Aufgrund seiner zentralen Lage ist dieser Ort der ideale Ausgangspunkt für den Besuch vieler Ausflugsziele des Frankenwaldes. Kurz gesagt - Thonberg bietet Ihnen nicht nur Urlaub, Erholung und Entspannung, sondern auch ein zu Hause für Sie und Ihre Familie.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Marienplatz 3, 96317, Kronach
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3 % auf den Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.