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Engel & Völkers Mülheim
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W-02RB52 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Gina Holschbach
EV Mülheim Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
4Schlafzimmer
3Badezimmer
1Wohnfläche
153 m²Gesamtfläche
237 m²Zustand
GutStellplätze
1Baujahr
1958Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
118.3 kWh/m²aEnergieträger
FernwärmeArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDas Wohngebiet Mülheim-Menden/Holthausen gehört traditionell zu den besten Wohnlagen in Mülheim an der Ruhr und Umgebung. Die ansprechende Nachbarschaft besteht aus freistehenden Einfamilienhäusern, sowie Mehrfamilienhäusern. Im nahe gelegenen Oppspringviertel und in den Stadtteilen Saarn und Stadtmitte finden Sie sämtliche Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sowie Schulen, Kindergärten, Ärzte aller Fachrichtungen, Banken und gemütliche Restaurants. Der Park „Witthausbusch“ und die nahegelegene Ruhr laden Sie zu erholsamen Spaziergängen und Ausflügen mit dem Fahrrad ein. Die öffentliche Verkehrsanbindung ist sehr gut. In nur einigen hundert Metern Entfernung befindet sich die Straßenbahnlinie 104 und 112 mit Fahrtrichtung Mülheim-Zentrum und führt somit auch an diversen Schulen vorbei. In wenigen Minuten erreichen Sie die Autobahnanschlussstellen der A40, A 52 sowie der A3, welche Ihnen ideale Verkehrsanbindungen in das gesamte Rhein- / Ruhrgebiet bieten. Die Metropole Essen ist in ca. 10 Minuten und Düsseldorf in nur ca. 20 Minuten Fahrzeit zu erreichen.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
Unabhängige, kostenfreie Beratung
Konkretes Finanzierungsangebot in kürzester Zeit
Rundum-Service
Düsseldorfer Straße 106, 45481, Mülheim
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.