Lassen Sie sich persönlich beraten
Engel & Völkers Bremerhaven
+49 471 3085600
W-02RQHJ – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Celine Venhofen
EuV Wohnen GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
7Badezimmer
3Wohnfläche
225 m²Grundstücksfläche
1.228 m²Zustand
Sehr gutStellplätze
5Baujahr
1992Energieausweis vorhanden
JaEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
138.1 kWh/m²aDieses hochwertige Immobilienangebot befindet sich in Stotel (Gemeinde Loxstedt) im niedersächsischen Landkreis Cuxhaven. Die Ortschaft befindet sich nur wenige Kilometer südlich von Bremerhaven entfernt. Im Ort selbst finden Sie diverse Einkaufsmöglichkeiten für den alltäglichen Bedarf, Kindergärten, eine Grundschule sowie Freizeitaktivitäten in Form von zahlreichen Vereinen. Zu ausgiebigen Spaziergängen lädt der fußläufig erreichbare Stoteler See ein. Durch die hervorragende Anbindung an die Autobahn A27 erreicht man das Bremerhavener Zentrum in wenigen Minuten und auch die Hansestadt Bremen ist schnell und einfach erreicht.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
Unabhängige, kostenfreie Beratung
Konkretes Finanzierungsangebot in kürzester Zeit
Rundum-Service
Keilstraße 12, 27568, Bremerhaven
+49 471 3085600
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.