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Engel & Völkers Koblenz
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W-02CYE3 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Martina von Minden
Diamond Real Estate GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
9Schlafzimmer
4Badezimmer
2Wohnfläche
270 m²Gesamtfläche
330 m²Grundstücksfläche
1.261 m²Zustand
RenovierungsbedürftigStellplätze
2Baujahr
1968Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
340.5 kWh/m²aEnergieträger
ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisHammerstein ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz; sie gehört der Verbandsgemeinde Bad Hönningen an. In Hammerstein befinden sich zahlreiche historische Denkmäler, deren Ursprünge bis in die Römerzeit zurückreichen. Die im 10. Jahrhundert erbaute Burg Hammerstein ist wohl die älteste Burg des Mittelrheinthals. Infrastruktur: - Geschäfte des täglichen Bedarfs, Bäckerei, Kindergarten, Grundschule, Apotheke; Ärzte, Friseur und Bahnhof in Rheinbrohl (ca. 2,6 km) - Gute Bus.-/Bahnverbindung in Rheinbrohl - Restaurants, Weinwirtschaften, Jugendherberge in Leutesdorf (ca 5 km) Entfernungen zu Städten und Autobahnen: - Neuwied (ca. 12 km) / Anschluss A3 - Bad Hönningen (ca. 6 km) - Linz am Rhein (ca. 12 km) - Koblenz (ca. 39 km) - Köln (ca. 66 km) und Bonn (ca. 41 km) - Frankfurt (ca. 138 km)
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Maklerprovision in Höhe von 3,57 % einschließlich 19 % gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Diamond Real Estate GmbH und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, §328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar-und Gerichtskosten trägt der Käufer.