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Engel & Völkers Plön
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W-02VDBV – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Annabell Jentzen
EuV Wohnen GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
5Schlafzimmer
4Badezimmer
2Wohnfläche
198 m²Grundstücksfläche
754 m²Zustand
GutGaragen
1Baujahr
2000Energieausweis vorhanden
JaHeizungsart
Fußbodenheizung, HeizkörperArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisBosau ist eine kleine Gemeinde am Plöner See im Kreis Ostholstein. Land- und Forstwirtschaftlich geprägt ist sie seit 1987 als Luftkurort zertifiziert und gehört mit dem gesamten Gemeindegebiet zum Naturpark Holsteinische Schweiz. Die Städte Plön und Eutin mit ihrer umfangreichen Infrastruktur sind nur wenige Kilometer entfernt. Die Hansestadt Lübeck sowie die Landeshauptstadt Kiel erreicht man in ca. 45 Minuten mit dem Auto. Diese Immobilie liegt in ruhiger Feldrandlage im kleinen Ort Thürk, unweit von Hutzfeld. In Hutzfeld befindet sich eine Polizeistation, eine Post-Shop-In-Filliale (EDEKA), eine Bankfiliale, das Schulzentrum mit Regionalschule und Grundschule, ein Förderzentrum, der Kindergarten, diverse öffentliche Sportanlagen sowie verschiedene Geschäfte und Handwerksbetriebe zur Versorgung des örtlichen Bereiches.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Rundum-Service
Lange Straße 51, 24306, Plön
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.