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Engel & Völkers Trier
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W-02Q0X8 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Frank Roth
Diamond Real Estate GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
10Schlafzimmer
5Badezimmer
3Wohnfläche
263 m²Grundstücksfläche
567 m²Zustand
Sehr gutStellplätze
3Baujahr
1900Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
54.4 kWh/m²aEnergieträger
Zentralheizung, Pellet-Heizung, Wärmepumpe, FußbodenheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisSchön und freistehend gelegen, befindet sich dieses Wohnhaus in dem Ort Hunolstein, zur Verbandsgemeinde Morbach und dem Landkreis Bernkastel-Wittlich gehörend. Umgeben von Natur und wunderbaren Wanderwegen, kann man prima seine Ruhe genießen und die Seele baumeln lassen. Ganz in der Nähe befindet sich ein beliebtes Dorfcafé, sowie im benachbarten Ort Morbach jegliche Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen und Gastronomie. Den Ort Morbach, erreicht man bequem in 10 Min. mit dem PKW.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich 19 % Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttoprovision unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Diamond Real Estate GmbH (Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.