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Engel & Völkers Saarbrücken
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W-02U79X – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Saarland Immobilienvermittlung GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
7Badezimmer
2Terrassenoberfläche
50 m²Wohnfläche
277 m²Grundstücksfläche
1.059 m²Zustand
GutGaragen
1Baujahr
1971Energieausweis vorhanden
JaEnergieträger
Zentralheizung, ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisVerbrauch von Endenergie
237.2 kWh/m²aDiese Immobilie liegt in familienfreundlicher Nachbarschaft von Bischmisheim, an der Grenze zu Schafbrücke und direkter Anbindung zum Naherholungsgebiet Grumbachtal mit seinen gut ausgebauten Fahrrad- und Wanderwegen. In dieser Lage verfügen Sie über eine intakte Infrastruktur; alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich in unmittelbarer Nähe (Einkaufszentrum Saar-Basar 1,5km). Kindergarten, Schule und die Universität befinden sich nur wenige Minuten entfernt. Die Landeshauptstadt Saarbrücken mit ICE Haltepunkt und internationalem Flughafen Ensheim und die Autobahnanbindung nach Straßbourg, Luxembourg, Frankfurt und Paris ist in wenigen Minuten erreichbar.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Saarstraße 1, 66111, Saarbrücken
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.