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Engel & Völkers Weimar
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W-02PWTR – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Philipp Langbein
E&V Immobilien GmbH Jena
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
5.5Badezimmer
2Wohnfläche
130 m²Gesamtfläche
460 m²Zustand
Sehr gutStellplätze
2Baujahr
1911Energieausweis vorhanden
JaHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
98.1 kWh/m²aDie Leibnizallee in Weimar ist eine der bekanntesten und schönsten Alleen der Stadt. Sie erstreckt sich über eine Länge von etwa einem Kilometer und verläuft in einem leicht geschwungenen Verlauf vom südlichen Rand der Innenstadt bis zum westlichen Stadtrand. Die Allee ist nach dem berühmten deutschen Philosophen und Mathematiker Gottfried Wilhelm Leibniz benannt. Entlang der Leibnizallee befinden sich eine Vielzahl historischer und repräsentativer Gebäude. Insbesondere im Bereich nahe der Innenstadt sind einige prächtige Villen und Herrenhäuser zu finden, die auf eine reiche Geschichte und architektonische Schönheit verweisen. Viele dieser Gebäude stammen aus dem 19. Jahrhundert und sind im Stil des Historismus oder des Jugendstils erbaut. Die Leibnizallee bietet außerdem eine angenehme Umgebung für Spaziergänge und Fahrradtouren. Der breite Gehweg entlang der Allee lädt zum Flanieren ein und ermöglicht es den Besuchern, die praktische Architektur und die grüne Umgebung in aller Ruhe zu genießen. Besonders im Frühling und Sommer entfaltet die Allee ihre volle Pracht. Die Bäume blühen in leuchtendem Grün und verbreiten einen Hauch von Frische und Natürlichkeit. Den wunderschönen Ilmpark und das Weimarer Stadtzentrum erreichen Sie in wenigen Minuten Fußweg.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Courtage Der Maklervertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z. B. die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Nachweises. Gemäß den ab dem 23. 12. 2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen dürfen wir bei einer Tätigkeit sowohl für die Verkäufer- als auch für die Käuferseite jeweils nur Courtagen in gleicher Höhe verlangen. Da wir bzgl. des angebotenen Objektes sowohl/ für die Verkäufer- als auch für die Käuferseite tätig werden, werden wir sowohl der Verkäufer-als auch der Käuferseite jeweils eine Courtage i.H .v. 3,25 % des Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer (in jeweils geltender Höhe berechnen; aktuell beträgt die Umsatzsteuer 19 %, sodass die Courtage insg. brutto 3,87 % des Kaufpreises beträgt). Diese Courtageansprüche unsererseits sind jeweils (der Verkäufer- und der Käuferseite gegenüber) verdient und fällig mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzgl. des angebotenen Objektes. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.