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Engel & Völkers Potsdam
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W-02RNGV – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
EuV Potsdam Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
8Badezimmer
3Wohnfläche
256 m²Grundstücksfläche
871 m²Energieausweis vorhanden
JaArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
116.77 kWh/m²aPotsdam, die frühere Residenzstadt preußischer Könige, verbindet in einzigartiger Weise die Nähe zur Metropole Berlin mit den Vorzügen einer landschaftlich reizvollen Umgebung. Seen und Kiefernwälder, Schlösser und Landhäuser in ausgedehnten Parkanlagen englischen Stils, anspruchsvolle Villenarchitektur und die nüchterne Anmut des preußischen Klassizismus prägen das Stadtbild und seine Umgebung. Die angebotene Villa ist in der Berliner Vorstadt, unmittelbar am Heiliger See gelegen, mit einmaligen Ausblicken in den Schloßpark Neuer Garten mit seinem Schloß Cecilienhof und dem Marmorpalais. Die Berliner Vorstadt ist der bekannteste Stadtteil Potsdams, der bereits Anfang des 20. Jahrhunderts zu den bevorzugten Wohngebieten für Adel und wohlhabendes Bürgertum zählte. Heute hat sich die Berliner Vorstadt zu einem der elegantesten Wohn- und Geschäftsviertel Potsdams entwickelt, das von internationalen Unternehmen, hochwertigen Dienstleistungsfirmen und Freiberuflern als repräsentativer Standort gesucht und geschätzt wird. Grundschulen, Kindergärten und Gymnasien sowie Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe. Über die Avus gelangt man in 25 Minuten an den Kurfürstendamm.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung derInanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuerin jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichts- kosten trägt der Käufer.