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Engel & Völkers Föhr
04681 74 86 90
W-02V17O – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Thomas Müller
HC Horst Christophersen - Föhr-Amrumer Immobilien e.K.
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
6Schlafzimmer
4Badezimmer
2Terrassenoberfläche
12 m²Wohnfläche
150 m²Gesamtfläche
230 m²Grundstücksfläche
783 m²Zustand
SanierungsbedürftigGaragen
1Stellplätze
2Baujahr
1978Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
133.5 kWh/m²aEnergieträger
Zentralheizung, ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisWyk auf Föhr, der größte Ort und die einzige Stadt auf der Insel Föhr, ist eines der ältesten Nordseeheilbäder Deutschlands. In der Hauptsaison leben hier mehr als 20.000 Menschen, während die offizielle Einwohnerzahl nur 4.500 beträgt. Der Fremdenverkehr bildet die Grundlage des Wirtschaftslebens. Die gute Infrastruktur machen Wyk auf Föhr zu einem interessanten Ort mit einer hohen Lebensqualität. Kindergärten, Schulen, Ärzte, ein Krankenhaus, Altenheime, Vereine, Museen, div. Einkaufsmöglichkeiten, Cafés, Restaurants, Kino, Strand und das Wattenmeer vor der Tür, alles ist da! Willkommen an einem großartigen Ort, willkommen in Wyk auf Föhr.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Rundum-Service
Mittelstrasse 6, 25938, Wyk
04681 74 86 90
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.