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Engel & Völkers Oldenburg
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W-02VF5O – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Bernd Spille
JMS Immobilien Management GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
2Schlafzimmer
1Badezimmer
1Wohnfläche
69 m²Stellplätze
1Baujahr
1991Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
128 kWh/m²aArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDiese Eigentumswohnung liegt im Stadtteil Dietrichsfeld, direkt angrenzend an den Rauhehorst. Die Innenstadt ist mit dem Auto in ca. 5-10 Minuten zu erreichen. Besonders beliebt ist dieser schöne Fleck Oldenburgs - mit seinen vielfach sehr geschmackvollen Ein- und Zweifamilienhäusern - bei Familien. Kindergärten und Schulen befinden sich in fußläufiger Entfernung oder sind schnell mit dem Fahrrad zu erreichen. In Ihrer Freizeit stehen Ihnen der Bürgerbusch sowie der Bürgerfelder Teich als Erholungsgebiete zur Verfügung. Das Stadtbild der ehemaligen Residenzstadt Oldenburg ist geprägt von klassizistischen Gebäuden, dem Schloss, gemütlichen Gässchen mit Geschäften für den gehobenen Anspruch und wunderschönen Lokalitäten in Wassernähe. Menschen jeden Alters können der Stadt ein Optimum an Lebensqualität abgewinnen. Das umfangreiche Angebot des Staatstheaters oder auch das Horst-Janssen-Museum sorgen für kulturell anspruchsvolle Entspannung. Der zauberhafte Schlossgarten lädt zum Verweilen ein. BITTE GEBEN SIE BEI ANFRAGEN IHREN VOLLSTÄNDIGEN NAMEN, ANSCHRIFT, TELEFONNUMMER UND IHRE EMAILADRESSE AN. VIELEN DANK.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande. Die Höhe der Courtage beträgt für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3,57 % auf den Kaufpreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.