Lassen Sie sich persönlich beraten
Engel & Völkers Biberach an der Riß
+49 7351 539239 0
W-02VCSY – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
David Krauss
Jochen Rehm
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
8Badezimmer
3Wohnfläche
186 m²Gesamtfläche
340 m²Grundstücksfläche
766 m²Zustand
TopGaragen
2Stellplätze
5Baujahr
2015Energieausweis vorhanden
JaHeizungsart
FußbodenheizungEnergieträger
WärmepumpeAn der nördlichen Grenze des Landkreises Biberach liegt im Rottal die Gemeinde Burgrieden mit seinen Teilorten Rot und Bühl. Heute zeichnet sich die Gemeinde trotz ihrer Nähe zum Großraum Ulm durch ihre ruhige Lage aus. Burgrieden-Rot ist über die Autobahn A 7 und A 8 sowie über die als Schnellstraße ausgebaute B 30 verkehrsgünstig gelegen und gut erreichbar. Dieses freistehende Einfamilienhaus befindet sich im Ortsteil Rot. Die nächstgrößere Ortschaft Burgrieden mit seinen Einkaufsmöglichkeiten liegt in ca.2 km Entfernung, die Stadt Laupheim ist ca. 10 Autominuten entfernt. In Rot selbst befindet sich ein Kindergarten sowie eine Grund- und Hauptschule. Burgrieden bietet seinen heute rund 3 600 Einwohnern alle notwendigen öffentlichen Einrichtungen, vor allem ein innovatives Bildungsangebot im Bereich der Ganztagesschule und der Kinderbetreuung sowie die neu gestaltete Ortsmitte mit Rathaus, Banken, Arztpraxen, Lebensmittel-Einzelhandel und weiteren Dienstleistern. Im Bereich des Freizeitsports bietet Burgrieden neben den üblichen Sportanlagen einen offiziellen Nordic Walking-Parcours. Das Ortsbild Burgriedens und seiner Teilorte ist von denkmalgeschützten, barocken Dorfkirchen geprägt.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
Unabhängige, kostenfreie Beratung
Konkretes Finanzierungsangebot in kürzester Zeit
Rundum-Service
Bürgerturmstraße 21, 88400, Biberach
+49 7351 539239 0
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme oder Unterschrift des Objektnachweises) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.