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Engel & Völkers Bad Reichenhall
08651 71 68 850
W-02RJPY – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Fedor Alexander Radmann
Fedor Alexander Radmann
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
5Schlafzimmer
4Badezimmer
2Wohnfläche
240 m²Grundstücksfläche
750 m²Garagen
1Baujahr
1974Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
199.5 kWh/m²aEnergieträger
ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDas Landhaus befindet sich in ruhiger, sonniger Wohnlage von Piding. Das Salzburger Becken, in dem Piding liegt, ist geschützt durch das Halbrund der Hügel und Waldberge des Voralpenlandes und der felsigen Bergriesen der Salzburger und Berchtesgadener Alpen. Daher ist das Klima mild und von der Sonne verwöhnt. Vom Nachbarland Österreich - speziell dem Bundesland Salzburg - trennt uns nur ein Fluss, die Saalach, weshalb Piding und die angrenzenden Gemeinden auch gerne das Tor zu Salzburg genannt werden. Beste Infrastruktur und die Nähe zu Salzburg, Bad Reichenhall oder Berchtesgaden sprechen für diese besondere Lage.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Rundum-Service
Waaggasse 8, 83435, Bad Reichenhall
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés oder der Besichtigungsbestätigung. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.