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Engel & Völkers Kampen
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W-02UWG5 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Silke Hagenah
EV Sylt Immobilien GmbH & Co. KG
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
6Schlafzimmer
4Badezimmer
4Wohnfläche
185 m²Gesamtfläche
218 m²Grundstücksfläche
704 m²Zustand
Sehr gutStellplätze
1Baujahr
2022Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
46 kWh/m²aEnergieträger
Wärmepumpe, FußbodenheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisSylt hat viele Gesichter; ganz im Osten-wo die Insel am ursprünglichsten ist-liegt Morsum. Hier existiert noch das gelebte Friesentum; in Sprache und Tradition. Es gibt eine Landschaft, so wie sie die Eiszeit hinterlassen hat und deren geologische Gesteinsformation am „Morsum Kliff“ zu bewundern ist und bereits seit 1923 unter Naturschutz steht. Zu beiden Seiten des Inselortes liegt das Wattenmeer und die Morsumer Wiesen laden zu stundenlangen Wanderungen ein. Beeindruckend ist auch die aus dem 12. Jahrhundert stammende Dorfkirche St. Martin, mit ihren meterdicken Mauern aus Findlingen. Morsum hat sich seinen dörflichen Charme bewahrt. Bettenburgen oder Bausünden sind hier nicht zu finden. Es ist der rechte Ort für Naturliebhaber und Individualisten.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3.57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatz-änderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.