Lassen Sie sich persönlich beraten
Engel & Völkers Münster
+49 251 609310
W-02VPXT – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Niklas Wemhoff
EV Münsterland GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
2Schlafzimmer
1Badezimmer
1Wohnfläche
44 m²Baujahr
1982Energieausweis vorhanden
JaHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
GasheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
90 kWh/m²aDiese Immobilie befindet sich in zentraler Lage von Münster Kinderhaus. Die Nachbarschaft ist geprägt durch eine überwiegende Mehrfamilienhausbebauung. Das Herzstück von Münster der „Prinzipalmarkt“ ist in nur 15 Minuten mit dem Auto zu erreichen. Sämtliche Einrichtungen des täglichen Bedarfes sowie Kindergärten, Sportanlagen, Schulen und kulturelle Einrichtungen befinden sich in unmittelbarer Nähe. Die Infrastruktur ist als hervorragend zu bezeichnen. Die Anbindung an die Autobahn A1 und A43 sowie zum Flughafen Münster/Osnabrück kann als sehr gut bezeichnet werden.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
Unabhängige, kostenfreie Beratung
Konkretes Finanzierungsangebot in kürzester Zeit
Rundum-Service
Alter Fischmarkt 8, 48143, Münster
+49 251 609310
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Objektnachweises. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.