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Engel & Völkers Fehmarn
04371 8879030
W-02S7Z1 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Sabine Schulze
EuV Wohnen GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
7Badezimmer
3Wohnfläche
280 m²Grundstücksfläche
1.350 m²Garagen
3Stellplätze
4Baujahr
1850Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
91.3 kWh/m²aEnergieträger
GasheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDer Waldort Lensahn ist eine kleine Gemeinde mit ca. 5.000 Einwohnern am Rande der holsteinischen Schweiz. Lensahn zeichnet sich durch seine ländliche Lage und durch die Nähe zur Ostsee als Erholungsort aus. Alle Geschäfte des täglichen Bedarfs und alle notwendigen öffentlichen Einrichtungen sind vorhanden. Darüber hinaus existiert in Lensahn die populäre Waldorfschule sowie die weiterführenden Schulen nahebei in Oldenburg, Neustadt oder Eutin. Die Entfernung zu Lübeck beträgt nur ca. 50 Kilometer, Kiel liegt ca. 60 Kilometer entfernt. Besonders Naturliebhaber und Sportler finden in Lensahn ein reiches Angebot. Die vielen Wiesen und Felder, der Wald und das Waldschwimmbad bieten viele Gelegenheiten. Die Ostseeküste beispielsweise rund um Kellenhusen ist ca. zwölf Kilometer entfernt.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Rundum-Service
Breite Straße 16, 23769, Fehmarn
04371 8879030
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.