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Engel & Völkers Bamberg
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W-02VBKG – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Helen Zöcklein
Jakob Immobilien
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
9Schlafzimmer
6Badezimmer
3Wohnfläche
360 m²Grundstücksfläche
556 m²Zustand
TeilsaniertStellplätze
3Baujahr
1980Energieausweis vorhanden
JaEnergieträger
Zentralheizung, ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisVerbrauch von Endenergie
149.6 kWh/m²aDie Immobilie befindet sich im östlichen Stadtgebiet Bambergs. Die öffentlichen Verkehrsmittel bieten eine hervorragende Verbindung in die Innenstadt. Geschäfte des täglichen Bedarfs finden Sie ebenso schnell wie den Autobahnanschluss zu den fränkischen Metropolen wie Nürnberg, Bayreuth oder Würzburg. Eingebettet in die sehr gute Infrastruktur sind die täglichen Aufgaben und Bedürfnisse bequem durchführbar. Vielfältige Gastronomie, Ärzte, Kindergärten und Schulen, wie auch ein breites Angebot an Sport- und Freizeitmöglichkeiten sind ebenso schnell erreicht. Bamberg-Ost entwickelt sich zu einem modernen Stadtteil mit hervorragender Infrastruktur und gestaltet sich familien- und kinderfreundlich.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Luitpoldstr. 9, 96052, Bamberg
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Jakob Immobilien erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.