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Engel & Völkers Wolfenbüttel
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W-02TOCR – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Jörn Brunke
Engel & Völkers Braunschweig Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
8Badezimmer
2Wohnfläche
303 m²Grundstücksfläche
1.407 m²Stellplätze
2Baujahr
1936Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
237.8 kWh/m²aEnergieträger
ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDie hier zum Verkauf stehende Immobilie befindet sich nur wenige hundert Meter nord-östlich der Wolfenbütteler Innenstadt in exponierter Okerlage. Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten sind nur wenige hundert Meter vom Haus entfernt. Ärzte, Kindergärten und Schulen befinden sich ebenso in unmittelbarer Umgebung. Mit ihren über 52.000 Einwohnern bietet die Fachwerkstadt Wolfenbüttel darüber hinaus alles, was man von einem Leben in der Stadt erwartet. Mehrere Gymnasien, Cafés, kulturelle Einrichtungen, das städtische Klinikum und die Fachhochschule lassen keine Wünsche offen. Städte wie Braunschweig, Wolfsburg oder das Naherholungsgebiet Harz, mit ihren zahlreichen Freizeitmöglichkeiten, sind über die A36 rasch zu erreichen. Exzellente Verkehrsanbindungen über die A36 nach Braunschweig, Wolfsburg sowie weiterführend über die A39 und die A2 nach Hannover und Berlin, machen die Stadt Wolfenbüttel auch für Pendler attraktiv.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.