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Engel & Völkers Lübeck
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W-02RQY1 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Nina Samelke
EuV Wohnen GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
2Schlafzimmer
1Badezimmer
1Wohnfläche
80 m²Zustand
GutStellplätze
4Baujahr
1900Energieausweis vorhanden
JaEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisSchlutup befindet sich südlich der Untertrave und ist vom Zentrum Lübecks durch den Stadtteil St. Gertrud mit seinen ausgedehnten Stadtforsten des Lauerholzes getrennt. Das ehemalige Fischerdorf ist heute ein lebendiges Örtchen mit etwa 6.000 Einwohnern und einen unvergleichbaren Charme. Die zahlreichen Wasserflächen laden zu vielfältige Freizeit- und Sportmöglichkeiten wie wandern, segeln oder fahrradfahren ein. Neben der ländlichen Idylle und dem maritimen Flair bietet der kleinste Stadtteil Lübecks alles, was man zum Leben braucht: Neben einer umfangreichen Nahversorgung besitzt Schlutup außerdem medizinische Einrichtungen sowie eine Grund- und Gemeinschaftsschule. Über die B75 ist die Innenstadt Lübecks hervorragend angebunden und in 15 Autominuten oder bequem mit dem Bus des Stadtverkehrs zu erreichen. Durch den Herrentunnel ist Schlutup zudem direkt mit der A226 und der A1 verbunden.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.