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Engel & Völkers Neckargemünd
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Kamil Ostrowski
Wohnimmobilien Rhein-Neckar-Odenwald Koch GmbH & Co. KG
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Grundstücksfläche
655 m²Das Grundstück befindet sich im idyllischen Haag, einem zum Rhein-Neckar-Kreis gehörenden Ortsteil der Gemeinde Schönbrunn. Knapp 30 Kilometer östlich entfernt erreichen Sie die Universitätsstadt Heidelberg. Nördlich der Gemeinde verläuft durch das Neckartal die Bundesstraße 37 / 45, diese ermöglicht Ihnen eine gute Anbindung von Heidelberg bis Mosbach. Von Haag aus erreichen Sie ebenfalls die Städte Eberbach und Neckargemünd über die Buslinien 822 und 754. Hier haben Sie Anschluss an den regionalen und überregionalen Bahnverkehr der Deutschen Bahn. Mit dieser erreichen Sie mühelos die Stadt Mannheim, Heidelberg, Mosbach sowie Kaiserslautern. Für die Versorgung bieten die Nachbargemeinden in Lobbach (4 Min.), Schwarzach (10 Min.) und die Stadt Hirschhorn (12 Min.) eine Vielzahl von Geschäften des täglichen Bedarfs an. Hierzu gehören Supermärkte wie EDEKA, verschiedene Discounter und die K & U Bäckerei an. Ebenso befinden sich vor Ort Apotheken, Ärzte und verschiedene Dienstleister. Ein hoher Wohn- und Freizeitwert tragen zusammen mit der landwirtschaftlich reizvollen Lage dazu bei, dass sich Familien in Haag wohlfühlen. So wird eine Kinderbetreuung in der örtlichen Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt" in Haag sowie in der Kindertagesstätte "Sonnenhalde" in Moosbrunn angeboten. Zusätzlich kann in Schönbrunn in der Grundschule "Bildungswerkstatt" der Grundschulabschluss erworben werden.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages, des Objektnachweises und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.