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Engel & Völkers Biberach an der Riß
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W-02NIF4 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Dietmar Rehm
Jochen Rehm
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
8Schlafzimmer
4Badezimmer
2Wohnfläche
228 m²Gesamtfläche
300 m²Grundstücksfläche
810 m²Zustand
Sehr gutGaragen
2Stellplätze
2Baujahr
1998Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
96.5 kWh/m²aHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisAuf einem 810 m² großen Grundstück liegt dieses freistehende Zweifamilienhaus mit Doppelgarage am Rande eines ruhigen Wohngebietes in Riedlingen. Eine große Doppelgarage sowie weitere PKW-Stellplätze vor dem Objekt bieten ausreichend Parkmöglichkeiten. Das malerische Städtchen Riedlingen an der Donau liegt am südlichen Fuß der Schwäbischen Alb am Donau-Radwanderweg und gehört zum Landkreis Biberach. Seine gemütliche, urige Altstadt besticht durch ihren historischen Marktplatz mit zahlreichen mittelalterlichen Gebäuden, teilweise mit Fachwerk. Mit über 10.000 Einwohnern bietet Riedlingen eine hohe Wohn- und Lebensqualität. Eine große Auswahl allgemeinbildender Schulen wie Gemeinschaftsschule, Förderschule, Realschule und Gymnasium sind im Ort vorhanden; Kindergärten, 2 Kinderkrippen, soziale Einrichtungen für Jung und Alt runden das Angebot ab. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, Banken, kurzum, eine gute Infrastruktur ist für die Bewohner von Riedlingen selbstverständlich. Die nächst größeren Städte wie Sigmaringen, Ehingen und Biberach erreicht man in ca. 20 – 25 Minuten, bis Ulm sind es mit dem Auto ca. 50 Minuten.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
Unabhängige, kostenfreie Beratung
Konkretes Finanzierungsangebot in kürzester Zeit
Rundum-Service
Bürgerturmstraße 21, 88400, Biberach
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme oder Unterschrift des Objektnachweises) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.