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Engel & Völkers Wismar
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W-02TDEQ – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Sabine Fehlauer
EV Mecklenburg GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
1Schlafzimmer
1Badezimmer
1Wohnfläche
30 m²Zustand
GutBaujahr
1998Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
117.4 kWh/m²aHeizungsart
FußbodenheizungEnergieträger
FernwärmeArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDie Insel Poel gehört zum Landkreis Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern. Mit einer Fläche von 36 km² ist die Insel in der Wismarer Bucht die siebtgrößte der Bundesrepublik. Ein befahrbarer Damm verbindet Poel mit dem Festland. Seit 1997 ist die beliebte Ferieninsel ein staatlich anerkannter Erholungsort. 11 km Strand rund um die Insel mit hervorragender Badewasserqualität, schöne Sandstrände und Segelreviere stehen Ihnen auf der Insel zur Verfügung. Über einen Damm ist das anerkannte Ostseebad mit dem Festland verbunden. Das Klima hier ist maritim geprägt und die Natur- und Küstenlandschaft abwechslungsreich. Die nahgelegene Hansestadt Wismar zählt zum UNESCO Weltkulturerbe. Der Alte Hafen und seine interessante Backsteingotik und die vielen Restaurants laden zum Verweilen ein. Die gesamte Region ist bestens an das überregionale Verkehrsnetz angeschlossen. Die Hansestädte Lübeck, Rostock und die Landeshauptstadt Schwerin sind schnell. Über die günstige Anbindung erreichen Sie nicht nur in ca. 9 Autominuten den Leuchtturm in Timmendorf, sondern auch in ca. 18 Minuten die Hansestadt Wismar und in ca. 1,5 Stunden Hamburg.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.