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Engel & Völkers Mainz
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W-02V7SG – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Karin Fürst
EV-Immobilien Beran GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
4.5Schlafzimmer
3Badezimmer
1Wohnfläche
124 m²Grundstücksfläche
435 m²Garagen
1Stellplätze
1Baujahr
1976Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
105.1 kWh/m²aEnergieträger
Elektrische HeizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisUnser schönes Haus liegt in einer ruhigen Sackgasse am Hang in Klein-Winternheim. Eine kleine, charmante und äußerst beliebte Gemeinde, die keine zehn Minuten von Mainz entfernt ist. Hier können Sie mit hohem Erholungswert leben und sich vom Alltagsstress erholen. Gemeinsam mit der Nachbargemeinde Ober-Olm ist für alle Notwendigkeiten des täglichen Bedarfs gesorgt. Grund- und Oberschulen, Ärzte und Supermärkte sind ausreichend vorhanden. Im Ort ansässige und für Rheinhessen typische Weingüter, Restaurants sowie die Wander- und Radwege runden das Gesamtbild der Gemeinde ab. Und sollte Ihnen doch etwas fehlen, haben Sie hervorragende Möglichkeiten schnell in die Landeshauptstadt Mainz sowie das gesamte Rhein-Main-Gebiet zu fahren. Die Bundesautobahn A63 erreichen Sie in wenigen Minuten. Damit haben nicht nur Berufspendler ideale Voraussetzungen um durchzustarten. Auch mit den ÖPNV (Bahn und Bus) sind Sie hervorragend angebunden und in wenigen Minuten in Mainz. Vom Hauptbahnhof der Landeshauptstadt haben Sie hervorragende Anschlüsse an das gesamte Bundesgebiet sowie den Frankfurter Flughafen.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Rundum-Service
Hopfengarten 10, 55116, Mainz
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Die Courtage beträgt für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) regelmäßig jeweils 3% des Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Ab dem 01.01.2021 gilt die Umsatzsteuer in Höhe von 19% und somit beträgt die Courtage für jede Partei 3,57% einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.