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Engel & Völkers Pforzheim
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Norman King
Hudak Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
4.5Wohnfläche
70 m²Baujahr
1971Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
249 kWh/m²aHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
Zentralheizung, ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDie Gemeinde Eisingen liegt 7 km nordwestlich von Pforzheim, am Übergang vom Kraichgau zum Schwarzwald, zwischen Wiesen, Wald und Reben. Die schöne Landschaft und die günstige Lage machen Eisingen verstärkt zu einer sehr beliebten Wohngemeinde. Die Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahrzehnte weist dies deutlich aus: Die Einwohnerzahl stieg vom Jahr 1960 von 1.400 auf heute über 4.700 Einwohner. Am Rande des Hauptwaldes entstand 1974 die Wohnanlage "Waldpark" mit einem hohen Wohn- und Freizeitwert, in der etwa 1.200 Einwohner leben. Arbeitsplätze bieten sowohl die ortsansässigen Gewerbebetriebe als auch viele Firmen in den benachbarten Ballungsräumen Pforzheim, Karlsruhe und Stuttgart mit einer sehr guten verkehrlichen Anbindung. Es gibt ein vielfältiges Angebot an Klein- und Schulkindbetreuung in zwei Kindertagesstätten und im zentralen Hort der Grundschule. Weiterführende Schulen sind in den Nachbargemeinden verfügbar. Ein reges Vereinsleben und die idyllische Natur runden das Freizeitangebot ab. In einer informativen Broschüre unter "Total Lokal.de" finden Sie weitere Details und allerlei Wissenswertes und Interessantes über Eisingen.
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Der Maklervertrag mit uns oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrags. Die Maklercourtage von jeweils 4,76% (inkl. MwSt.) auf Käufer- und Verkäuferseite ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt im Falle einer Steuersatzänderung einer Anpassung. Die Hudak Immobilien GmbH erhält einen sowohl unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer als auch gegenüber dem Verkäufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar und Gerichtskosten trägt der Käufer. Im Übrigen gelten die beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Firma Hudak Immobilien GmbH.