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Engel & Völkers Bad Kreuznach
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W-02V0IJ – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Astrid Niebergall
Ralf Schneider Immobilien
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
9Schlafzimmer
4Badezimmer
3Wohnfläche
230 m²Gesamtfläche
304 m²Grundstücksfläche
2.000 m²Zustand
SanierungsbedürftigBaujahr
1969Energieausweis vorhanden
JaEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisDie Stadt Bad Sobernheim gehört zum Landkreis Bad Kreuznach, zählt rund 6.500 Einwohner und liegt in Rheinland-Pfalz. Bad Sobernheim ist bekannt für die herrliche Lage im sonnigen Nahetal. Kunst, Kultur und jede Menge Freizeitaktivitäten wie Barfußpfad. Heimat- und Freilichtmuseum, Minigolfanlage, Golfplatz, Saunarium, Freibad sind der eine Teil. Der andere Teil ist die hervorragende Infrastruktur der reizenden Kleinstadt. Verschiedene Kindergärten und Kindertagesstätten, Grundschule, Realschule Plus, Gymnasium, Jugendhaus, Bücherei, Seniorenresidenz, unzählige Sport- und auch Fördervereine verschiedener Richtungen bieten alles, was modernes Leben ausmacht. Die unterschiedlichsten Geschäfte, Discounter, Banken, Restaurants, Cafés, Tankstellen, Ärzte, Apotheken, Wochenmarkt und vieles mehr sind hier anzutreffen. Ein gut ausgebautes Verkehrswegenetz mit Bus, Bundesbahn und autobahnähnlich ausgebauter B41 sorgen für eine gute Anbindung an das Rhein-Main-Gebiet. Des Weiteren sind es nur wenige Minuten bis nach Bad Kreuznach. Entfernungen: Bad Kreuznach ca. 20 Min./Idar-Oberstein ca. 30 Min./Mainz ca. 44 Min./Wiesbaden ca. 45 Min./Frankfurt Flughafen ca. 59 Min.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.