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Engel & Völkers Würzburg
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W-02U5A7 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Sabrina Zackel
Fuderer Real Estate GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
3Schlafzimmer
2Wohnfläche
93 m²Baujahr
1993Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
90.9 kWh/m²aHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
GasheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDie Immobilie befindet sich inmitten der Altstadt von Kitzingen, dem aufstrebenden Mittelzentrum im fränkischen Weinland mit rund 21.000 Einwohnern und sehr guter Arbeitsmarktsituation und Infrastruktur. Zudem nur rund 20 Minuten von Würzburg entfernt. Kitzingen zeichnet sich durch seine hohen Lebensqualität und sein vielseitiges Kultur- und Bildungsangebot aus. Auch die Infrastruktur und die Nähe zu Würzburg und die nahen Autobahnanbindungen machen den Ort sehr attraktiv. In Kitzingen werden Sie zu schätzen lernen, dass die Stadt alles zu bietet was ein komfortables Leben braucht: Lebensmittelmärkte Bäckereien, ein breites Angebot an Fachgeschäften und Handwerkern. Auch Apotheken, Ärzte, Gastronomie und ein sehr gutes Bildungsangebot finden Sie in unmittelbarer Nähe. Hierbei befinden sich z.B. KiTas und Grund-/Wirtschaftsschule in fußläufiger Nähe zur Immobilie. Der Pendlerüberschuss beträgt ca. 4300 Personen/ Tag, was sich auch in der konstant steigenden Nachfrage nach Mietwohnungen niederschlägt. Ebenso gibt es inzwischen eine Ausweichbewegung vom angespannten Würzburger Wohnungsmarkt hin zu alternativen Standorten. Davon profitiert auch Kitzingen.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von jeweils 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.