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Engel & Völkers Flensburg
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W-02UT4Q – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Alexandra von Hobe-Gelting
EuV Wohnen GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Wohnfläche
235 m²Grundstücksfläche
187 m²Zustand
RenovierungsbedürftigBaujahr
1998Energieausweis vorhanden
In BearbeitungEnergieträger
FernwärmeArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
85 kWh/m²aFlensburg, mit seinen knapp 100.000 Einwohnern, versprüht wie keine andere Stadt in Schleswig-Holstein skandinavisches Flair. Durch den Mix von Historischem, Moderne und Innovation bietet Flensburg eine besonders abwechslungsreiche Kulisse. Als nördlichste Stadt Deutschlands ist Flensburg "die" Einkaufsstadt und lädt zum Bummeln durch die Innenstadt und durch die alten Kaufmannshöfe ein. Kulturell hat Flensburg durch seine regelmäßigen Attraktionen an der Hafenspitze, den Theatern und Konzerten und seinen zahlreichen Museen sehr viel zu bieten. Auch Sportler kommen nicht zu kurz – ob an Land oder zu Wasser – hier ist für jeden etwas dabei. Ddas Mehrfamiliehaus liegt mitten im Stadtteil Westliche Höhe in denkmalschutzreicher Kulisse. Das Stadtzentrum, der Flensburger Innenhafen sowie die notwendige Infrastruktur sind in wenigen Gehminuten zu erreichen.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 7,14 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.