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Engel & Völkers Kaiserslautern
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W-00YUEI – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Lasse Buch
Lasse Buch
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
5Schlafzimmer
4Badezimmer
2Wohnfläche
204 m²Grundstücksfläche
260 m²Zustand
Sehr gutGaragen
1Stellplätze
2Baujahr
2010Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
51.7 kWh/m²aHeizungsart
FußbodenheizungEnergieträger
Gasheizung, FußbodenheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDas Objekt steht im begehrtesten Viertel von Kaiserslautern-Morlautern. Die Lage überzeugt durch die ruhige, familienfreundliche Wohnumgebung direkt am Ortsrand. So sind Sie zu Fuß in wenigen Minuten im Wald oder bei der Bäckerei im Ortskern. Kindergärten und eine Grundschule befindet sich ebenfalls innerorts. Mit dem Auto oder auch mit dem Bus gelangen Sie in kürzester Zeit nach Kaiserslautern oder Otterberg. Dort befinden sich alle anderen notwendigen infrastrukturellen Einrichtungen, sowie eine große Auswahl an Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten oder auch Bars und Restaurants.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
Unabhängige, kostenfreie Beratung
Konkretes Finanzierungsangebot in kürzester Zeit
Rundum-Service
Eisenbahnstraße 51, 67655, Kaiserslautern
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3 % auf den Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Lasse Buch und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Wir haben mit dem Verkäufer einen Maklervertrag in gleicher Höhe abgeschlossen. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.