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Engel & Völkers MC Berlin-Brandenburg
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W-026NQD – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Jan Altnau
Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH
Zimmer
7Schlafzimmer
4Badezimmer
3Terrassenoberfläche
15 m²Wohnfläche
249 m²Gesamtfläche
328 m²Grundstücksfläche
890 m²Zustand
Sehr gutGaragen
1Stellplätze
2Baujahr
1937Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
157 kWh/m²aHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
Zentralheizung, ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisMarienfelde, bekannt für seine familienfreundliche Atmosphäre, besticht durch seine Nähe zur Nahversorgung, Spielplätzen und der schnellen Erreichbarkeit von Einkaufszentren wie zum Beispiel der Schloßstraße oder den Gropiuspassagen. Die exzellenten Schulen, wie beispielsweise das Lilienthal-Gymnasium, garantieren bestmögliche Bildungschancen für Ihre Kinder. Die S-Bahn-Station Marienfelde sowie diverse Buslinien sind nur wenige Minuten entfernt, was die Berliner Innenstadt schnell zugänglich macht. Genießen Sie die Natur im nahegelegenen Naherholungsgebiet "Marienfelder Allee", das für Spaziergänge und Fahrradtouren mit der Familie wie geschaffen ist. Für weitere Informationen zu diesem einmaligen Angebot stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Lassen Sie sich verzaubern von einem Heim, das Ruhe und Urbanität perfekt vereint.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.