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Engel & Völkers Ratzeburg
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W-02PM5F – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Nina Fait-Samelke
EuV Wohnen GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Gesamtfläche
191 m²Zustand
Sehr gutEnergieausweis vorhanden
JaEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
84.6 kWh/m²aDie Inselstadt Ratzeburg gehört mit ihrer historischen Altstadt und der günstigen Lage im Naturpark Lauenburgische Seen zu einem begehrten Erholungsgebiet. Ratzeburg als Kreisstadt bietet sehr gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Krankenhaus und sämtliche Schulformen sowie ein breit gefächertes Spektrum an Sportmöglichkeiten in jeder nur erdenklichen Art. Das Wirtschaftsleben wird durch Behörden, Handel, Gewerbebetriebe und den Tourismus geprägt. Die hier angbotenen Ladenfläche liegt auf der Ratzeburger Insel - unweit des prominenten Marktplatzes, welcher von einem weitreichenden Angebot an Einkaufsmöglichkeiten und Gastronomie umgeben ist. Sollte Sie trotz allem das Fernweh packen, so lassen sich über die A20 und A24 Hamburg, Schwerin, Rostock und Berlin schnell erreichen. Über die B207, die „Alte Salzstraße,“ führt der Weg von Ratzeburg gen Norden nach Lübeck und gen Süden nach Lüneburg
Demolierung 1, 23909, Ratzeburg
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Der Makler-Vertrag mit der EuV Wohnen GmbH, Lizenznehmer der Engel und Völkers Residential GmbH und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Mietercourtage in Höhe von 2 Nettokaltmieten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei Mietvertragsunterzeichnung verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Mieter (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB).