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Engel & Völkers Stuttgart-Mitte
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W-02UK3G – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Marc Herrmann
Stuttgart Immobilien Kontor GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
4.5Schlafzimmer
3Badezimmer
1Wohnfläche
91 m²Zustand
RenovierungsbedürftigStellplätze
1Baujahr
1973Energieausweis vorhanden
JaHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
Dezentrale Heizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
118 kWh/m²aDer Stadtteil Plieningen befindet sich bei den Stuttgarter Filder-Vororten. Dieser attraktive Stadtteil verfügt über eine perfekte Anbindung an die A8 sowie an die Messe und den Flughafen, welchen Sie in 5 min per Auto erreichen. Die Stuttgarter Innenstadt ist mit dem PKW in ca. 15min Fahrzeit erreichbar. Sämtliche Dinge des täglichen Bedarfs sind in fußläufiger Entfernung zu erreichen. Schulen, Kindergärten sowie Einkaufsmöglichkeiten finden sich in direkter Umgebung. Die Bushaltestelle Bernhauserstraße (Linien 65, 74, 76 und 816A) befindet sich fußläufig 1 min von Objekt entfernt. Darüber hinaus laden das Körsch- und Mühlbachtal sowie der Botanische Garten bei der Universität Hohenheim zu ausgedehnten Spaziergängen ein.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.