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Engel & Völkers Gelsenkirchen
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W-02USB4 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Sebastian Eichhorn
EV Ruhr Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
9Schlafzimmer
7Badezimmer
2Wohnfläche
165 m²Gesamtfläche
650 m²Grundstücksfläche
650 m²Zustand
GutGaragen
1Stellplätze
1Baujahr
1966Energieausweis vorhanden
JaHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
168 kWh/m²aIhr neues Zuhause befindet sich in Bottrop-Kirchhellen. Es ist ruhig gelegen und bietet eine interessante Kombination aus naturnaher und dennoch verkehrsgünstiger Lage - ideal z.B. auch für Berufspendler. Die Versorgungsmöglichkeiten bzw. das Ortszentrum von Bottrop-Kirchhellen ist in wenigen Minuten mit dem Auto zu erreichen. Auch die umliegenden Innenstädte z. B. von Gladbeck und Dorsten sind in kurzer Zeit erreichbar und bieten viele Einkaufsmöglichkeiten. Ärzte, Kindergärten und Schulen sind in der näheren Umgebung vorhanden. Die Verkehrsanbindung ist durch die Nähe zur A31 optimal. Von hier aus erreichen Sie die weiteren Autobahnen A2 und A3 in weniger als 5 Fahrminuten.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Rundum-Service
De-La-Chevallerie-Straße 34, 45894, Gelsenkirchen
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.