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Engel & Völkers Husum
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W-02TZUN – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Karin Brockmeier
EuV Wohnen GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
3Schlafzimmer
2Badezimmer
2Wohnfläche
86 m²Grundstücksfläche
2.000 m²Zustand
Sehr gutGaragen
1Stellplätze
2Baujahr
1850Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
287.6 kWh/m²aArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDas Haus liegt in dem kleinen Ort Bohmstedt. Die Gemeinde Bohmstedt befindet sich zwischen Husum und Bredtstedt im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein. Das Gemeindegebiet ist größtenteils land- und forstwirtschaftlich geprägt. Wälder, Moore und Felder umgeben den Ort Bohmstedt. Im Ort selbst befinden sich ein Landhotel mit Restaurant, ein Bäcker, ein Friseur und ein Kindergarten. Im ca. 7 km entfernten Bredstedt sind u.a. Supermärkte, weitere Restaurants, weiterführende Schulen und ein Bahnhof zu finden. Husum ist in ca. 14 Autominuten zu erreichen und bietet alle Annehmlichkeiten einer kleinen Kreisstadt, die als alte Hafenstadt auch geschichtlich Einiges zu bieten hat. Bohmstedt ist ca. 45 km von Schleswig an der Schlei und ca. 35 km von Dänemark entfernt. Die Nordsee (ca. 10 km Entfernung), das Naturschutzgebiet Beltringhader Koog sowie die Halbinsel Nordstrand sind ebenfalls in der Nähe gelegen.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.