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Engel & Völkers Esslingen
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W-02UYY3 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Julia Eitner
EV Esslingen GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
6Schlafzimmer
3Badezimmer
3Wohnfläche
317 m²Grundstücksfläche
669 m²Zustand
RenovierungsbedürftigGaragen
2Stellplätze
2Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
249.1 kWh/m²aHeizungsart
FußbodenheizungEnergieträger
Zentralheizung, Ölheizung, FußbodenheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDie Stadt Schorndorf liegt im südlichen Teil des Rems-Murr-Kreises und grenzt hier an die Landkreise Esslingen und Göppingen. Das Stadtgebiet erstreckt sich in dem zum Schorndorfer Kessel geweiteten Gipskeuperausraum der Rems von der Einmündung der Wieslauf bis Miedelsbach im Norden. Schorndorf bietet eine Vielzahl von Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten. Kindergärten, Schulen & Spielplätze sind schnell zu erreichen. Ein paar Grün- und Parkanlagen, Fitnessstudios, Modegeschäfte und ein Kino finden Sie ebenfalls vor Ort. Die gute Verkehrsanbindung ermöglicht zudem eine schnelle Erreichbarkeit der umliegenden Städte. Die Einwohnerzahl liegt bei ca. 40.000.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.