Lassen Sie sich persönlich beraten
Engel & Völkers Wiesmoor
+49 4944 3067631
W-02SL34 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Hilka Siefkes
Südliche Nordsee Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
4Wohnfläche
91 m²Grundstücksfläche
306 m²Baujahr
1995Energieausweis vorhanden
JaEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
98 kWh/m²aDiese Doppelhaushälfte liegt in einer angenehmen zentrumsnahen Wohnsiedlung von Großefehn. Die Gemeinde Großefehn liegt am Südrand des Landkreises Aurich in Ostfriesland. Den Kern bilden die drei Dörfer Ost-, Mitte- und Westgroßefehn. Zum kulturellen Erbe der Gemeinde zählt neben historischen Kirchen auch der weitestgehend erhaltene Fehncharakter mit Kanälen und Brücken. In Großefehn sind Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und Apotheken, Restaurants, Schulen, Sportvereine sowie kulturelle Einrichtungen vorhanden und in wenigen Minuten erreichbar. Auch für die Freizeitgestaltung stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung. Im Umkreis von ca. 50 Kilometer können Sie sowohl in Oldenburg einkaufen, als auch die Küstenstreifen der Nordseeküste bewandern.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
Unabhängige, kostenfreie Beratung
Konkretes Finanzierungsangebot in kürzester Zeit
Rundum-Service
Hauptstraße 172, 26639, Wiesmoor
+49 4944 3067631
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage beträgt für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3,57% inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.