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Engel & Völkers Bietigheim-Bissingen
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W-02U50S – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Bettina Fiesel
Premium Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
5Wohnfläche
155 m²Grundstücksfläche
352 m²Garagen
1Stellplätze
2Baujahr
2014Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
119 kWh/m²aEnergieträger
Zentralheizung, Gasheizung, FußbodenheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDie ca. 6.500 Einwohner zählende Gemeinde Pleidelsheim liegt idyllisch am östlichen Ufer des Neckar`s, östlich der Stadt Bietigheim-Bissingen und nördlich der Kreisstadt Ludwigsburg. Auf der nördlichen Seite des hochwertigen Einfamilienhauses befindet sich eine angenehme Nachbebauung, fast ausschließlich mit Einfamilienhäusern. Südlich der angrenzenden Robert-Bosch-Straße fängt das Industriegebiet von Pleidelsheim an. Die Gemeinde Pleidelsheim hat eine gute Grundausstattung an öffentlichen Einrichtungen, Kultur-/und Sportvereinen, 5 Kindergärten, eine Grundschule mit Kernzeit Vollbetreuung, Sportanlagen, sowie Einzelhandelsgeschäfte, Supermarkt und Gastronomie. Weiterführende Schulen befindet sich im 5 km entfernten Freiberg am Neckar. In Freiberg am Neckar hat man auch Anschluss an die S-Bahn nach Ludwigsburg und Richtung Stuttgart. Ludwigsburg ist mit der S-Bahn von Freiberg a.N. in 5 Minuten, die Landeshauptstadt Stuttgart in ca. 20 Minuten und der Flughafen Stuttgart in ca. 50 Minuten zu erreichen. Die Autobahnanschlussstelle Pleidelsheim erreicht man in ca. 3-4 Minuten.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Schieringerstraße 1/1, 74321, Bietigheim-Bissingen
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.