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Engel & Völkers Esslingen
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Larissa de Brauwer
EV Esslingen GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Grundstücksfläche
910 m²Obertürkheim ist der östlichste Stuttgarter Stadtbezirk und setzt sich aus den Stadtteilen Obertürkheim und Uhlbach (Weinbaumuseum) zusammen. Der ca. 5.000 Einwohner zählende Ort ist geprägt von Industrie entlang des Neckars und den weitläufigen Weinbergen unterhalb des Schurwaldes, mit bekannten Winzer und ihren Besenwirtschaften. Mit Aussicht auf die württembergische Grabkapelle und das Neckartal ist Obertürkheim ein guter Wohnstandort und bietet eine intakte Infrastruktur mit diversen Einkaufsmöglichkeiten, medizinischer Versorgung, Kindergärten und einer Grundschule. Weitere Bildungseinrichtungen sind in den Nachbarteilorten ebenso zu finden wie Sport- und Freizeiteinrichtungen. Zahlreiche Wander- und Radwege führen durch die umliegenden Weinberge auf die Höhen des Schurwaldes bis über Esslingen hinaus. Gut eingebunden in den ÖPNV Stuttgart bietet die S-Bahn S1 einen schnellen Anschluss nach Esslingen und in die Stuttgarter Innenstadt. Auch die Bundesstraßen B10 und B14 sind schnell erreicht.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.