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W-02U6UQ – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Adriana Schultz
Saarland Immobilienvermittlung GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
3Schlafzimmer
1Badezimmer
1Wohnfläche
63 m²Zustand
Sehr gutBaujahr
1967Energieausweis vorhanden
JaHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
176 kWh/m²aDer Standort "Am Homburg" zählt zu den begehrtesten Wohnlagen Saarbrückens und zeichnet sich besonders durch seine ruhige Umgebung im Grüngürtel eines aufgelockerten Wohngebiets und seine attraktive Individualität aus. Dieses beliebte Wohngebiet mit großen Grünflächen sowie der Nähe zu dem Tennisclub Rot-Weiss Waldhaus und dem Naherholungsbiet "Am Waldhaus" mit dem Wildpark im Saarbrücker Stadtwald gelegen, bietet hohen Wohnwert mit vielen Möglichkeiten für Erholung und Freizeit. Die Saarbrücker Universität mit 100 % akkreditierten Studiengängen, exzellenter Forschung und einer prämierten Gründungskultur & einem internationaler Campus, ist ebenso in unmittelbarer Nähe und in wenigen Fahrminuten bequem zu erreichen.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.