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Engel & Völkers Rheingau
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W-02VHTO – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Cornelia Mayor
EV-Immobilien Beran GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
5Schlafzimmer
3Badezimmer
3Terrassenoberfläche
69 m²Wohnfläche
339 m²Gesamtfläche
452 m²Grundstücksfläche
706 m²Zustand
TopGaragen
2Stellplätze
3Baujahr
1996Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
82 kWh/m²aEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisEltville, die Wein- und Rosenstadt, liegt an einem der schönsten platanengeschmückten Rheinuferabschnitt mit malerischen Fachwerkhäusern, alten Adelssitzen und einer mittelalterlichen kurfürstlichen Burg. Die Stadt verfügt über eine hervorragende Infrastruktur. Sie finden Einkaufsmärkte und Geschäfte mit vielfältigen Angeboten, eine Fußgängerzone mit Straßencafés, schicken Restaurants, ein umfangreiches Kindergarten- und Schulangebot inklusive Gymnasialzweig und zahlreichen Sport- und Freizeitmöglichkeiten sowie ein vielfältiges kulturelles Angebot. Von Eltville aus erreichen Sie die Landeshauptstädte Wiesbaden und Mainz in ca. zehn Minuten und den Flughafen Frankfurt am Main in ca. 20 Minuten. Die Lage mitten im Weinbaugebiet Rheingau spiegelt sich in den zahlreichen, teilweise historischen Weingütern und schönen Straußwirtschaften wieder. Hier genießen Sie die Nähe zu den umliegenden Städten und das Lebensgefühl im Rheingau.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
Unabhängige, kostenfreie Beratung
Konkretes Finanzierungsangebot in kürzester Zeit
Rundum-Service
Marktstraße 1, 65343, Eltville
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.