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Engel & Völkers Bad Neuenahr-Ahrweiler
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W-02V6SS – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Hermann Weber
Diamond Real Estate GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
6Schlafzimmer
4Badezimmer
2Wohnfläche
210 m²Grundstücksfläche
561 m²Zustand
GutStellplätze
2Baujahr
1892Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
256.5 kWh/m²aEnergieträger
GasheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDas geräumige Einfamilienhaus liegt direkt an der Bundesstraße B9 von Brohl-Lützing. Die idyllische Ortsgemeinde liegt im rheinland-pfälzischen Landkreis Ahrweiler und gehört der Verbandsgemeinde Bad Breisig an. Aufgrund der ausgezeichneten Verkehrsanbindung ein idealer Wohnort für Pendler. Weitere Details zum Standort: - ÖPNV durch Bahnanschluss und Linienbusse - Bahnhof: ca. 1,4 km zu Fuß - Entfernungen: Bonn ca. 34 km und Koblenz ca. 30 km - Autobahnanschluss A61, AS Niederzissen ca. 9 km - Kindergarten und Grundschule vor Ort - Weiterführende Bildungseinrichtungen, wie beispielsweise Gymnasien und Fachschulen befinden sich in den benachbarten Städten Andernach, Bad Breisig, Sinzig sowie Remagen - Zahlreiche Geschäfte für den täglichen Bedarf, Apotheken, Ärzte, Banken und Freizeit-Einrichtungen findet man in Andernach bzw. Bad Breisig
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Telegrafenstraße 7, 53474, Bad Neuenahr-Ahrweiler
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Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) fällig. Sie beträgt 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer und wird mit notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, Diamond Real Estate GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte, erhalten mit notariellem Kaufvertragsabschluss einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer. Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.